Mini-Kraftwerke: Sind die kleinen Energieerzeuger in Deutschland legal?

Kleine Solarkraftwerke für den Balkon oder die Fensterbank befinden sich im Aufwind. Doch sind die Mini-Kraftwerke nach geltenden Recht überhaupt in Deutschland legal oder bekommt man nach dem Kauf Ärger?

  • Neue Mini-Kraftwerke sind mit aktuellem Vorschriften nicht vereinbar
  • Greenpeace Energy will „veraltete Vorschriften“ einreißen
  • Netzbetreiber sind unsicher, wie sie mit den dezentralen Stromerzeugern umgehen sollen
  • DKE will Gespräch mit Herstellern suchen
Solaranlage klein

Mit dem Mini-Solarkraftwerk Simon kann jeder Bürger seinen eigenen Strom erzeugen. (Bild: Presse Simon.Energy)

Update 30.05.2016

Mittlerweile haben sich die Stadtwerke München (SWM) auf die Anfrage von Ökostrom-Aktuell geäußert. In einer Stellungnahme zum Thema „Legalität und Nutzung von Mini-Stromkraftwerken“ sagte Michael Solic, dass die Solarkraftanlagen á la „Simon“ in Deutschland „aus Sicherheitsgründen unzulässig“ sind. Das liegt im besonderen Maße an den Schutzkontakt-Steckern, was ebenfalls von Dr. Jens Gayko bemängelt wurde.

Ein an Erzeugungsanlagen vorhandener vertrauter Stecker suggeriert fälschlicherweise, dass die Erzeugungsanlage einfach eingesteckt werden darf und lässt außer Acht, dass damit die vorhandenen Schutzeinrichtungen, wie Sicherungen, in ihrer Funktion negativ beeinflusst werden können. Die Schutzeinrichtungen der häuslichen elektrischen Anlage können dann ggf. ihre Schutzfunktion nicht mehr im vollen Umfang erfüllen, da sie den in die Steckdose rückgespeisten Strom nicht erkennen und auf ihn nicht ordnungsgemäß reagieren können. Aus diesem Grund kann es nach dem Einstecken der Erzeugungsanlage zur Überlastung von Stromkreisen und dadurch zu Bränden kommen„, schreibt Michael Solic, Pressereferent der SWM weiter.

Weiterhin schreiben die Stadtwerke München, dass eine Meldung der Erzeugungsanlagen „unabhängig von ihrer Leistung“ beim Netzbetreiber unumgänglich ist. Abschließend beantworteten die Münchner Stromexperten auch noch die Frage, ob die von Greenpeace angesprochene Vorschrift VDE 4105 noch zeitgemäß sei:

Die VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz) ist eine Anwendungsregel, die einen sicheren und störungsfreien Betrieb von dezentralen Erzeugungsanlagen gewährleistet. Sie ist ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und deshalb zeitgemäß. Andere Länder, wie die Niederlande, werden diese Festlegungen übernehmen. – Michael Solic, Stadtwerke München

Originalmeldung:

Greenpeace Energy stellte in Kooperation mit der Oekostrom AG gerade das erste Mini-Solarkraftwerk vor, dass ganz einfach zu installieren ist. Einfach auspacken, aufstellen und in die Steckdose einstecken – schon beginnt die “simon” genannte Photovoltaik-Anlage mit der Produktion von Strom aus Sonnenlicht.

Solarzwerg “simon”: Sonnenenergie mit rechtlichen Problemen?

Allerdings räumt das Umweltschutz-Unternehmen selbst ein, dass es in Deutschland aufgrund der Regelungen der Netzbetreiber zu rechtlichen Problemen kommen könnte, die man mit der Einführung des Mini-Solarkraftwerks “einreißen” wolle. Muss ein Käufer des “simon” also damit rechnen, von den Netzbetreibern wegen einer unrechtmäßigen Nutzung angeschrieben zu werden?

Fakt ist, dass das Mini-Solarkraftwerk von Oekostrom und Greenpeace Energy nur verhältnismäßig wenig Energie erzeugt. Laut eigener Aussage reichen die 150 Watt Leistung dafür, ein Essen für zwei Personen zuzubereiten oder 35 Tassen Kaffee zu brühen. Das sieht auch Michael Friedrich von Greenpeace Energy so, der im Gespräch mit Ökostrom-Aktuell sagt: “Es geht beim “simon” gar nicht darum, dass sich das Mini-Solarkraftwerk am Ende amortisiert. Die Leute wollen ein gutes Gefühl haben und sich an der Energiewende beteiligen – dezentral und vor Ort.

VDE 4105: “Wir wollen veraltete Regeln einreißen”

Die rechtlichen Probleme mit dem “simon” können durch die VDE-Vorschrift 4105 entstehen. Der Verband der Elektrotechnik (VDE) beschreibt darin, dass bei der Einspeisung ins Stromnetz bestimmte Schutzeinrichtung an den Anlagen vorhanden sein müssen. Wer sich eine “normale” Photovoltaik-Anlage für das Dach holt, muss die Wechselrichter innerhalb der Anlage nach VDE 4105 zertifizieren.

Bei “simon” sind die Schutzmechanismen direkt in dem Modul verbaut. Auch schaltet sich das Mini-Kraftwerk selbstständig ab, sobald es einen Stromausfall bemerkt – eine weitere Vorschrift des VDE 4105. Theoretisch muss jedes Mini-Kraftwerk angemeldet und von einem Elektrotechniker abgenommen werden. Doch das ist nicht Sinn eines Mini-Kraftwerks.

In Deutschland haben Hobby-Bastler 10.000 Wechselrichter in Solaranlagen auf Dächern verbaut, die nicht angemeldet wurden und dennoch störungsfrei funktionieren. Wir sehen nicht, warum das mit “simon” nicht auch der Fall sein sollte”, erklärt Michael Friedrich weiter. “Das Modul erfüllt alle Schutzziele, sei es Brandschutz oder der Schutz vor Stromschlägen. Unsere Nachbarn aus Österreich und den Niederlanden haben das erkannt und die Regelungen gelockert.” In anderen europäischen Staaten können schon heute Mini-Kraftwerke bis zu einer Grenze von 500 Watt an das Netz anschließen; bis zu dieser Leistung fallen die Zwerg-Kraftwerke unter die Bagatelle-Grenze.

Mit Rebellenblut dezentral in die Energiewende

Doch die Lockerung eines anderen Landes bedeutet noch lange nicht, dass die Mini-Solarkraftwerke in Deutschland legal sind und einfach ans Stromnetz angeschlossen werden dürfen. “Ja, die theoretische Gefahr einer nicht-legalen Nutzung besteht; die praktische Gefahr ist allerdings eine ganz andere Geschichte”, sagt der Sprecher von Greenpeace Energy. “Es ist die Frage, ob der Netzbetreiber nur aus Konsequenz die Regeln befolgt, ein “simon” bei der Bundesnetzagentur meldet und dem privaten Betreiber im schlimmsten Fall den Strom abstellt.”

Solarmodul Dach

Große Solaranlagen sind im Gegensatz zu Mini-Solarkraftwerken direkt mit dem Verteilerstromkreis gekoppelt. (Bild: Von Claus Ableiter – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=20298127)

Um auf all diese möglichen Probleme hinzuweisen, wird jedes Mini-Solarkraftwerk in Deutschland mit einem “Beipackzettel” ausgeliefert, in dem die wichtigsten rechtlichen Fragen beantwortet werden. Doch Michael Friedrich räumt auch ein, dass jeder Käufer ein bisschen “Rebellenblut” in sich haben muss. “Ja, wir wollen anmelden, aber wir wollen nicht veraltete Regeln befolgen. Dezentralität ist ein Grundelement der Energiewende.

Netzbetreiber zucken nur unwissend mit den Schultern

Die Netzbetreiber konnten nach Recherche von Ökostrom-Aktuell keine konkrete Auskunft geben. Zwar fanden die Stromnetzbetreiber von Leipzig, Hamburg und Berlin das Thema “sehr interessant”, antworteten jedoch nicht konkret, wenn es um die rechtliche Grundlage von Mini-Solarkraftwerken wie den “simon” ging. Auch das zeigt, wie relevant die aufkommende Thematik der dezentralen Stromversorgung ist.

Einzig die Experten der „Deutschen Kommission Elektrotechnik“ (DKE) in Person von Dr. Jens Gayko konnten im Interview mit Ökostrom-Aktuell Licht ins Dunkel bringen. Auf die Nachfrage, ob die VDE-Vorschrift 4105 (die von Greenpeace Energy metaphorisch eingerissen werden soll) noch zeitgemäß sei, gab er eine klare Antwort: „Ja, ist sie – vielmehr als zuvor. Wir wollen den Ausbau dezentraler Energietechniken unterstützen, aber die Sicherheit muss vorgehen.“ 

Wir müssen die Sicherheits- und Schutzgesetze im Auge behalten. Wichtig ist dabei, dass mittelspannungsseitig immer spannungsfrei abgeschaltet werden kann.“ Das bedeutet, dass verhindert werden muss, dass eine Mini-Solaranlage weiterhin Strom einspeist, auch wenn der normale Netzstrom schon abgestellt wurde. „Sonst wird es gefährlich„, wie Dr. Jens Gayko weiter erklärt.

Simon ist gut – aber auch gut genug für deutsche Normen?

Bei vielen Stecker-PV-Anlagen, zu denen eben auch „simon“ zählt, wird jedoch der Sicherheitsaspekt des RCD-Schutzschalters noch gar nicht betrachtet. Der RCD-Schalter (auch bekannt als FI) sorgt dafür, dass in einem Zeitraum von wenigen Millisekunden der Strom abgeschaltet wird, wenn es zu einem Fehlerstrom kommt. Bei der Anwendung von Mini-Solarkraftanlagen könnte die Erkennung von Fehlerstrom verfälscht werden; ebenso ist es möglich, dass die Notabschaltung länger dauert.
Laut Dr. Jens Gayko und der DKE braucht es drei Aspekte, um eine Mini-Solarkraftanlage ans Netz zu bringen. 

  1. Sichere Installation: Beim „simon“ gestaltet sich der Aufbau extrem einfach, die Installation sollte kein Gefahrenpotential bergen.
  2. Sichere Steckverbindung: Hier gibt es bereits die ersten Probleme. Ein normaler Schuko-Stecker gilt laut DKE nicht als sicher. „Es muss ein Berührschutz an allen Steckteilen vorhanden sein. Bei unseren Steckdosen ist das bereits der Fall, bei den haushaltsüblichen Steckern noch nicht“, erklärt Dr. Gayko.
  3. Sichere Produkte: Auch wenn die Oekostrom AG logisch begründet, warum „simon“ sicher ist, werden doch einige wichtige Informationen nicht auf den ersten Blick geklärt. So ist der Einsatz eines gerätinternen RCD-Schalters nicht beschrieben, der erheblich zur Sicherheit beitragen könnte.

Dr. Jens Gayko erklärt jedoch auch, dass die neue Produktkategorie der Mini-Solaranlagen Probleme und Anforderungen mit sich bringt: „Es gibt keine Produktnorm für den „simon“. Deshalb kann die Vermutungswirkung, die normalerweise von Herstellern bei neuen Produkten auf dem Markt genutzt wird, nicht so einfach angewendet werden.“

Bleibt abschließend die Frage, ob Mini-Solarkraftwerke nun legal sind oder nicht. „Bei normaler Nutzung wird niemand mit einem Bußgeld oder einer Anzeige belegt. Aber wer haftet, wenn eine Mini-Solaranlage zu einem Brand führt, bei dem Menschen verletzt werden? Der Hersteller oder der Betreiber der Anlage? Das kann nicht endgültig geklärt werden. Im schlimmsten Fall könnte ein solcher Fall strafrechtlich verfolgt werden„, resümiert Dr. Gayko auf Rückfrage.

Wir sind gesprächsbereit. Was uns fehlt, ist die Hilfe und Mitarbeit der Anlagen-Hersteller. Es nützt nichts, wenn Greenpeace „veraltete Regeln einreißen“ will. Viel wichtiger wäre es, dass die Hersteller auf uns zukommen und wir gemeinsam Normen ausarbeiten. – Dr. Jens Gayko von der Deutschen Kommission Elektrotechnik.

Die Netzbetreiber scheinen rechtlich nicht darauf vorbereitet zu sein, Mini-Kraftwerke in ihrer Ganzheitlichkeit zu betrachten. Dass jeder Bürger eigenen Strom erzeugen kann, ist noch nicht vorgesehen. Es bedarf einer gründlichen Überarbeitung der Gesetzeslage. Die Energiewende und der mit ihr kommende Fortschritt darf nicht leiden, weil Hersteller und Festleger von Normen nicht zusammen kommen. Es kann für Deutschland nur von Vorteil sein, wenn moderne und sichere Energieerzeuger für sauberen Strom sorgen.

Frau mit Solaranlage Simon

Die umgewandelte Sonnenkraft genügt, um 35 Tassen Kaffee pro Tag zu kochen. (Bild: Presse Simon.Energy)


2 Kommentare zu “Mini-Kraftwerke: Sind die kleinen Energieerzeuger in Deutschland legal?”

  1. Kühne, Wolfgang sagt:

    Ich finde das „Simon-Kleinkraftwerk“ einfach toll. Ich würde mir eine derartige Anlage sofort auf den Balkon stellen. Das unproffissionelle Verhalten der großen Stromerzeuger wollen nur ihren Profit sichern. Die vorgeschobenen Gründe können beseitigt werden, wenn endlich die administrativen und diktatorischen Vorschriften den Gegebenheiten angepasst würden.
    Ich möchte mehr über die „Simon-Produkte“ und der Preisgestaltung erfahren. Wo kann ich eine „Simon-Solaranlage“ bestellen?
    Mit freundlichen Grüßen
    W. Kühne

    Kühne, Wolfgang did not rate this post.
  2. Juergen Lehner sagt:

    Interessiere mich für ein Simon <Kleinkraftwerk für mein Wochendhaus/ Gartenhaus.
    Ist eine extra Leitung mit Steckdose notwendig?
    Danke für Ihre Antwort

    Juergen Lehner did not rate this post.

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